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Die Neutralitätsinitiative weist den richtigen Weg

Am 27. September 2026 stimmen wir über die sogenannte Neutralitätsinitiative ab.

Dieses Volksbegehren möchte den staatspolitischen Grundsatz einer «immerwährenden» und «bewaffneten» Neutralität in der Bundesverfassung verankern. Die Neutralitätsinitiative verlangt ausdrücklich, dass die Schweiz «keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis» beitritt. Dieses Postulat verbindet sie allerdings mit einer Einschränkung: «Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.» Anders ausgedrückt: Wenn die Schweiz von einem Drittstaat angegriffen würde, wäre sie frei, sich von ihrer umfassenden Neutralität sofort loszusagen und ihren Abwehrkampf eng mit anderen, befreundeten Ländern zu koordinieren.

Ebenso fordert die Neutralitätsinitiative, dass die Schweiz sich «nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen von Drittstaaten» beteiligt und dass sie auch «keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten» trifft. Die Schweiz soll sich also, gestützt auf den Grundsatz der Neutralität, auch nicht an wirtschaftlichen Sanktionen beteiligen dürfen. Allerdings gibt es hier ebenfalls eine explizite Einschränkung: «Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (Uno) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.» Bei Wirtschaftssanktionen, welche von der Uno beschlossen würden, würde die Schweiz somit bedingungslos mitmachen. Und im Falle von Sanktionen, welche eine Gruppe von Staaten – zum Beispiel die EU-Länder – im Alleingang verhängen würde, wäre es ausgeschlossen, dass die Schweiz daraus einen Eigennutz zieht und dass das neutrale Territorium der Schweiz missbraucht werden könnte, um solche Sanktionen unwirksam zu machen. Im dritten Absatz der Initiative schliesslich wird gefordert, unsere Neutralität müsse dazu beitragen, dass die Schweiz einen aktiven Beitrag «zur Verhinderung und Lösung von Konflikten» leistet sowie als überzeugende «Vermittlerin zur Verfügung» stehen kann.

Der Wortlaut der Neutralitätsinitiative ist überaus durchdacht und weise. Es erstaunt und befremdet, dass der Bundesrat diese Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Man fragt sich, was ihn zu seiner negativen Haltung geführt hat. In seiner diesbezüglichen Botschaft an die eidgenössischen Räte meint die Landesregierung, dass «die Initiative insgesamt zu einer klaren Kursänderung der Schweizer Neutralität führen» würde. Aus Sicht des Bundesrates widerspricht die Initiative also seiner gegenwärtigen Politik. Warum? Der Bundesrat möchte, wie er schreibt, kein «starres Neutralitätsverständnis». Vielmehr möchte er «die Neutralität […] bei aussenpolitischen Herausforderungen […] an neue Umstände» anpassen können. Solche Flexibilität wünscht sich der Bundesrat insbesondere in Bezug auf «die sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit» und bezüglich der Möglichkeit, «bestimmte Sanktionen zu übernehmen».

Was den Bundesrat an der Neutralitätsinitiative stört, ist offensichtlich deren Kernpunkt. Die Volksinitiative beauftragt den Bundesrat, unsere Landesverteidigung und unsere Sicherheitspolitik eigenständig und autonom zu organisieren. Dass dies möglich ist, hat die Schweiz im 20. Jahrhundert überzeugend bewiesen, denn bis in die 1990er Jahre besass sie eine Armee, welche diesen Namen verdiente und deren hohe Qualität auch von den Grossmächten respektiert wurde. Unter dem Einfluss der GSoA- Armee-Abschaffungsinitiative (1989) und gestützt auf falsche, wirklichkeitsfremde Sicherheitskonzepte folgte jedoch in den letzten dreissig Jahren ein politischer «Reformprozess», welcher nach Einschätzung aller Fachleute dazu geführt hat, dass die Schweizer Armee ihren verfassungsmässigen Verteidigungsauftrag heute nicht mehr erfüllen kann. Diese Fehlentwicklung war zu 100 Prozent hausgemacht und ist nun schnellstmöglich zu korrigieren. Die Neutralitätsinitiative gibt den richtigen Weg vor. Es ist sehr zu hoffen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative an der Urne mit einem klaren Ja unterstützen werden. Sofern dieser Entscheid dann einzelnen Mitgliedern der Landesregierung nicht ¢gefallen sollte, könnten sie ja zurücktreten und neuen Kräften Platz machen.

Artikel von Huldrych Thomann vom 06.07.2026 veröffentlicht in der Weltwoche

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Huldrych Thomann
SVP (ZH)
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